Nun ist es also amtlich, die Bundesregierung hat das Gesetz zur Blockade von Internetseiten, die Kinderpornographie zeigen, verabschiedet.
Im Januar 2010 soll es in Kraft treten.
Und was besagt es nun?
Zuerst einmal sind Provider mit mindestens 10.000 Kunden in der Pflicht (will heißen, etwa 97 Prozent des Marktes werden abgedeckt). Sie müssen anhand von Sperrlisten (die wohl bis zur Gültigkeit des Gesetzes vom BKA geführt werden) dem werten User ein Stop-Schild anzeigen, wenn er auf eine nicht genehme Seite kommt.
Soweit so gut, es kommt aber noch besser. Denn durch entsprechende Technologien (was auch immer das heißen mag), wird dieser User in den Genuß strafrechtlicher Verfolgung geraten.
Will heißen, wenn ich auf irgendeiner Seite bin und da steht ein Link der mich interessiert und die Seite hat zwischenzeitlich den Inhalt (und wohl auch den Eigentümer) gewechselt oder es war auch nur ein bewußt irreführender Link, und ich stolpere also über so ein Stop-Schild, schon sitze ich in der Falle und komme in Erklärungsnot. Klasse gemacht.
Unsere Bundesjustizministerin meinte zu dem Thema, Zugriffsdaten würden nicht gespeichert (aha und was ist mit der Vorratsspeicherung, die kann doch sicher erweitert werden bei passender Gelegenheit?), aber die Behörden könnten in Echtzeit sehen, wer gerade auf eine falsche Seite gehe “Und in dem Moment macht er sich bereits strafbar.”
Klasse gemacht.
Wirtschaftsminister zu Guttenberg meinte, ein “wichtiges, entscheidendes Signal”, aber kein Allheilmittel, da der harte Kern (geschätzte 20 Prozent) immer Mittel und Wege hätte. Und die anderen schauen mal rein und wieder weg.
Klasse gemacht.
Als nächstes fallen dann die ganzen Teenseiten weg. Und dann die und die und die und dann die regierungskritischen und dann die und die und die…
Quelle KSTA vom 23.04.2009