Eine stolze Hausbesitzerin in einem Neubaugebiet war wohl gar nicht so stolz über den Straßennamen, den die Gemeinde ihrer Straße verpaßte.
Also klagte sie und verlor mit Pauken und Trompeten.
Der Name “Am Lusthaus” steht nämlich in dem Falle nicht für käufliche Lust, sondern soll auf einen früher in der Nähe gelegenen Herrensitz hinweisen.
Als Lusthäuser bzw. Lustschlösser bezeichnete man Anwesen der herrschenden Klasse, die abseits des offizielen Hofzeremoniells ein Häusle hatten, um zur Ruhe zum kommen (oder eben lustig/voll zu sein).
Wen es interessiert: Die Straße findet sich im Stadtteil Rath-Heumar in Köln. Und das Aktenzeichen lautet Az. 20 K 3900/14 am Verwaltungsgericht Köln.
Quelle: Finanztest 5/2016