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Merke: Wer am Lusthaus wohnt, muß damit leben

Eine stolze Hausbesitzerin in einem Neubaugebiet war wohl gar nicht so stolz über den Straßennamen, den die Gemeinde ihrer Straße verpaßte.

Also klagte sie und verlor mit Pauken und Trompeten.

Der Name “Am Lusthaus” steht nämlich in dem Falle nicht für käufliche Lust, sondern soll auf einen früher in der Nähe gelegenen Herrensitz hinweisen.

Als Lusthäuser bzw. Lustschlösser bezeichnete man Anwesen der herrschenden Klasse, die abseits des offizielen Hofzeremoniells ein Häusle hatten, um zur Ruhe zum kommen (oder eben lustig/voll zu sein).

Wen es interessiert: Die Straße findet sich im Stadtteil Rath-Heumar in Köln. Und das Aktenzeichen lautet Az. 20 K 3900/14 am Verwaltungsgericht Köln.

Quelle: Finanztest 5/2016

poppen.de ?!

Wer vorhat, sich von seinem Ehemann zu trennen und Unterhalt möchte, der sollte aufpassen, wo er oder sie sich so herumtreibt, in den Weiten des Internets, sonst könnte man leer ausgehen.

So zumindest geschah es einer Frau, die auf der Website poppen.de aktiv war, noch während sie nicht getrennt war von ihrem Mann.

Als sie nun auf Unterhalt klagte, wurde sie deswegen abgewiesen. Der Besuch dieser Seite “sei ein schlimmes Fehlverhalten”. Die Frau argumentierte, daß das eine normale Seite sei, wo man auch “über Autos” diskutieren würde, aber das nahmen ihr die Richter nicht ab.

Oberlandesgericht Oldenburg, AZ 3 WF 209/09
Quelle finanztest 10/2010

Sexversteigerung mit Folgen

Eine Frau hat sich im Internetz versteigern lassen, sie bekam Geld(?) und sechs Ersteigerer bekamen Sex, oder so ähnlich.

Nun ist die gute Schwanger und möchte gern den Namen des Vaters erfahren. Der Versteigerer wollte die Namen der sechs glücklichen aber nicht rausrücken mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen und so landete das Ganze vor Gericht.

Und man glaubt es schon wieder kaum, das Gericht gab der Frau recht. Der Sex-Versteigerer muß nun die Namen preisgeben. Vermutlich wird sie nun Alimente einfordern.

Wie blöd kann man eigentlich sein? oder war das womöglich Absicht?

Landgericht Stuttgart, AZ: 8 O 357/07

Quelle

Sex mit den Töchtern – als Unterricht

Ein Pastor im schönen Australien hatte mehrfach Sex mit seinen Töchtern. Aber nur, um ihnen zu zeigen, wie man sich als anständige Ehefrau zukünftig dem Ehemann zu verhalten hat.

Die Trainingseinheiten gab es, als die Töchter 13 und 15 Jahre alt gewesen sein sollen. Natürlich habe er nicht mit ihnen geschlafen, weil er Sex haben wollte, sondern nur zu Lehrzwecken.

Das Gericht glaubte das natürlich sofort und befand den Pastor in sieben Fällen für des Inzests schuldig und gab ihm Lernzeit für acht und ein halbes Jahr auf Staatskosten.

Quelle: news.com.au