Eine Frau hat sich im Internetz versteigern lassen, sie bekam Geld(?) und sechs Ersteigerer bekamen Sex, oder so ähnlich.
Nun ist die gute Schwanger und möchte gern den Namen des Vaters erfahren. Der Versteigerer wollte die Namen der sechs glücklichen aber nicht rausrücken mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen und so landete das Ganze vor Gericht.
Und man glaubt es schon wieder kaum, das Gericht gab der Frau recht. Der Sex-Versteigerer muß nun die Namen preisgeben. Vermutlich wird sie nun Alimente einfordern.
Wie blöd kann man eigentlich sein? oder war das womöglich Absicht?
Landgericht Stuttgart, AZ: 8 O 357/07