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Gesetz zur Kinderpornografie

Das geplante Gesetz zur Sperre von kinderpornografischen Seiten im Internet wird angepaßt, nachdem die Kritiken wohl zu heftig wurden.

Wichtiger Punkt ist sicherlich, daß die automatische Strafverfolgungsmöglichkeit von Personen, die eine kinderpornografische Seite aufrufen, nicht kommen wird. Denn es ist ja leicht möglich, Links zu manipulieren.

Die Diskussion geht jedenfalls weiter, ob es nun ein Tor zu weiteren Zensuren sei oder nicht. Wolfgang Bosbach von der CDU “Es geht ausschließlich um den Kampf gegen die Kinderpornografie. Ich kenne niemanden, der ernsthaft das Ziel verfolgt, weitere Inhalte auf gleiche Art und Weise sperren zu wollen”. Aha. Sowohl Strobl von der CDU als auch ein Mann von der SPD (Wiefelspütz) haben aber genau das in den Raum geworfen.

Auch das Stop-Schild an sich steht noch zur Diskussion.

Nachfolgend nun die Regelungen:

Wird eine kinderpornografische Seite erkannt, dann soll der Provider veranlaßt werden, die Seite zu löschen. In Deutschland und der EU sollte das klappen. Funktioniert das aber nicht, dann kommt die interne geheime Liste des BKA zum Zug. Es hagelt Stop-Schilder.

Die BKA-Liste soll kontrolliert werden von einem Ausschuß des Datenschutzbeauftragten des Bundes. Gebildet werden soll der Ausschuß mehrheitlich von Personen, die zum Richteramt befähigt sind. Der Klageweg vor den Verwaltungsgerichten ist möglich.

Personenbezogene Daten dürfen nicht gespeichert werden und nicht zur Grundlage von Ermittlungen werden.

Ein “Zugangserschwerungsgesetz” soll dafür sorgen, daß es nur um Kinderpornografie geht, und um nichts anderes. Befristung bis Ende 2012 mit der Option zur Verlängerung.

Quelle/Zitate KSTA 17.06.2009

Bundesrat zum geplanten Gesetz zu Kinderpornographie

Nun hat sich der Bundesrat zum geplanten Gesetz über die Blockade von kinderpornografischen Seiten im Internet geäußert.

Bei einer ersten Beratung über den Gesetzentwurf stellte man Bedeinken fest gegenüber der alleinigen Führung der zudem geheimen Liste durch das BKA.

Durch Eingriffe in Grundrechte müsse zum Beispiel ein unabhängiges Gremium mit von der Partie sein. Somit sollte verhindert werden, daß legale Seiten auch einer Sperrung zum Opfer fielen.

KSTA 14.06.2009

Und weiter gehts mit dem Stopp-Schild

Unbestätigten Gerüchten zufolge tritt schon ein, was alle befürchten. Noch vor Verabschiedung des Gesetzes über die Sperre im Internet gegenüber kinderpornographischen Seiten, lehnt sich jemand von der baden-württembergischen CDU aus dem Fenster des Trittbrettfahrers und will gleich auch den Zugang zu Killerspielen im Internet verbieten.

Was kommt als nächstes? Es werden noch Wetten angenommen.

kinderpornographie die x.

Und wieder neues zum Thema Stopp-Seiten im Internet.

Am Gesetz wird wieder einmal herumgestrickt, nun soll es “wirkungsvoller und verfassungsrechtlich sattelfest” ausgestaltet werden. Aha, also war der Entwurf also bisher nicht sattelfest. Wie immer also, Gesetze werden wie die Bananen gemacht um dann vorm Bundesverfassungsgericht ein rechtlich einwandfrei ausgestaltetes Mäntelchen zu bekommen. Klasse gemacht.

Ein gewisser Kölner SPD-Mann mit Namen Dörmann sagte Ende letzten Monats wohl, daß der Entwurf so nicht zustimmungsfähig sei, seitens der SPD.

Geplant ist ja bisher eine schwarze Liste mit Websites, die, so man sie denn anwählt, nicht gezeigt werden sollen, sondern statt dessen eine sogenannte Stop-Seite. Mit der Möglichkeit der Onlineverfolgung, wer denn da geklickt hat und anschließendem Besuch des BKA (nicht ganz, aber so ähnlich). Und wer auf der Liste landet, entscheidet das BKA (oder wer auch immer). Und zur Kontrolle soll es eine Kontrolle der Kontrolle geben.

Wie also bereits berichtet, kann das ja so nicht ganz richtig sein, denn Links können ja irgendwie bezeichnet werden und schwupps, landet man in den Mühlen der Willkürlichkeit Gerechtigkeit. (Mal abgesehen von den Zensurbedenken).

Außerdem, so Dörmann weiter, wüßte erstens jeder “Kinderponroprofi”, wie er solche Sperren umgehen könne, und zweitens stünde bürokratischer Aufwand deutlich über dem Nutzen und er thematisierte auch das Tür öffnen für weiterreichende Kontrollen im Internet.

Als Konsequenz aus den Bedenken der Experten und Vertretern der Internetnutzer soll ein “Sondergesetz” festlegen, daß alle Maßnahmen nur bei kinderpornographischen Seiten zum Tragen kommen sollen. Außerdem soll der Internetanbieter aufgefordert werden, entsprechend aufgefallene Seiten zu löschen. Somit wäre auch ein Zugriff über ausländische Wege versperrt. Weigere sich der, dann erst soll eine Sperrung aktiv werden. Im Streitfalle kämen dann die Gerichte zu Zug.

Wenn ich das also richtig verstehe, dann war es bisher so gedacht, daß die Kinderpornographie durchaus weiter im Netz bestehen bleiben könnte, nur darf sie keiner mehr ansehen?! Gilt natürlich nur für deutsche Seiten, denn bei ausländischen irgendwo auf den Antillen einsamen Inseln kräht sowieso kein Hahn nach deutschen Gesetzen.

Aha, Dörmann jedenfalls hat erkannt, daß man durch Löschung “viel effektiver” Kinderpornografie verhindern kann. Was er nicht sagt.

Und wenn dann alles so läuft, wie geplant, kann man das Sondergesetz ja entsorgen und frisch weiter.

Quelle/Zitate KSTA vom 30.05.2009

Kinderpornoseiten-Sperre mal wieder

Das Thema läßt die Gemüter offensichtlich nicht kalt.

Eine Anhörung zum Thema Stopp-Schild für Kinderpornographie-Seiten im Internet beim Bundestags-Wirtschaftsausschuß ergab datenschutzrechtliche Bedenken seitens der Experten. Die Rede ist von der Beschneidung von bürgerlichen Grundrechten.

Nun will Ursula von der Leyen, unsere derzeitige Bundesfamilienministerin, ein zusätzliches Kontrollinstrument bei den Sperrlisten aufbauen. Eine Kontrolle der Kontrolle also und es zeigt sich, wie es zu erwarten war, daß da wohl zur Profilierung und als Feigenblatt schnell geschossen wird und dann Stück für Stück zurückgerudert wird.

Bin gespannt, wie das weitergeht.