Der wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischen Materials angeklagte ehemalige SPD-Politiker und im Mai zu einer Bewährung verurteilte Jörg Tauss hatte Revision gegen das Urteil eingelegt.
Gestern nun verkündete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe seine Meinung zur Revision Tauss’, indem er sie abwies “als offensichtlich unbegründet”.
Damit ist das Urteil nun rechtskräftig und Tauss muß sich 15 Monate “bewähren”.
Quelle: KSTA 31.08.10