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Zensur im Internet

Nun ist es also amtlich, die Bundesregierung hat das Gesetz zur Blockade von Internetseiten, die Kinderpornographie zeigen, verabschiedet.

Im Januar 2010 soll es in Kraft treten.

Und was besagt es nun?

Zuerst einmal sind Provider mit mindestens 10.000 Kunden in der Pflicht (will heißen, etwa 97 Prozent des Marktes werden abgedeckt). Sie müssen anhand von Sperrlisten (die wohl bis zur Gültigkeit des Gesetzes vom BKA geführt werden) dem werten User ein Stop-Schild anzeigen, wenn er auf eine nicht genehme Seite kommt.

Soweit so gut, es kommt aber noch besser. Denn durch entsprechende Technologien (was auch immer das heißen mag), wird dieser User in den Genuß strafrechtlicher Verfolgung geraten.

Will heißen, wenn ich auf irgendeiner Seite bin und da steht ein Link der mich interessiert und die Seite hat zwischenzeitlich den Inhalt (und wohl auch den Eigentümer) gewechselt oder es war auch nur ein bewußt irreführender Link, und ich stolpere also über so ein Stop-Schild, schon sitze ich in der Falle und komme in Erklärungsnot. Klasse gemacht.

Unsere Bundesjustizministerin meinte zu dem Thema, Zugriffsdaten würden nicht gespeichert (aha und was ist mit der Vorratsspeicherung, die kann doch sicher erweitert werden bei passender Gelegenheit?), aber die Behörden könnten in Echtzeit sehen, wer gerade auf eine falsche Seite gehe “Und in dem Moment macht er sich bereits strafbar.”

Klasse gemacht.

Wirtschaftsminister zu Guttenberg meinte, ein “wichtiges, entscheidendes Signal”, aber kein Allheilmittel, da der harte Kern (geschätzte 20 Prozent) immer Mittel und Wege hätte. Und die anderen schauen mal rein und wieder weg.

Klasse gemacht.

Als nächstes fallen dann die ganzen Teenseiten weg. Und dann die und die und die und dann die regierungskritischen und dann die und die und die…

Quelle KSTA vom 23.04.2009

Internetzensur in Deutschland?!

Der Skandal um Jörg Tauss ist noch nicht beendet, da gehen die Bemühungen der Bundesregierung schon weiter in Richtung Zensur des Internets.

Man hat ja bereits versucht, mit den einzelnen Providern, allen voran mit der Deutschen Telekom, als dem wohl größten, vermutlich, ein Vertragswerk zu schaffen, das den Entscheidern sozusagen auf Zuruf ermöglicht, Sperrungen von Internetseiten zu veranlassen.

Die Telekom hat sich geweigert, zu Recht, wie ich meine, mit dem Verweis auf fehlende Gesetze.

Nun also soll ein Gesetz her, daß dann tatsächlich erlaubt, Webseiten, die Kinderpornographie enthalten, sperren zu können. Sollte dabei aus Versehen mal eine Seite dabei sein, die keine Kinderpornographie enthält, dann solle das nicht zum Schaden des Providers sein, sondern zum Schaden des Webseitenbetreibers, oder wie?.

jeder weiß ja, daß Kinderpornographie an jeder Ecke zu haben ist und nicht etwa nur in ganz engen Zirkeln, vulgo geschlossenen Nutzergruppen in den Tiefen des Internets, somit ist das sicher ein Schritt in die richtige Richtung zur Sperrung beliebiger unerwünschter Seiten, sind erst einmal die Türen geöffnet.

Leider kann ich nicht mehr finden, wo ich das gelesen habe, auch wenn es erst ein paar Tage her ist, aber so ungefähr ist die Sachlage. Es liegt an jedem einzelnen, ob er das gutheißt.

Sexversteigerung mit Folgen

Eine Frau hat sich im Internetz versteigern lassen, sie bekam Geld(?) und sechs Ersteigerer bekamen Sex, oder so ähnlich.

Nun ist die gute Schwanger und möchte gern den Namen des Vaters erfahren. Der Versteigerer wollte die Namen der sechs glücklichen aber nicht rausrücken mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen und so landete das Ganze vor Gericht.

Und man glaubt es schon wieder kaum, das Gericht gab der Frau recht. Der Sex-Versteigerer muß nun die Namen preisgeben. Vermutlich wird sie nun Alimente einfordern.

Wie blöd kann man eigentlich sein? oder war das womöglich Absicht?

Landgericht Stuttgart, AZ: 8 O 357/07

Quelle

Kinderpornographie im Internetcafe

Da wollte wohl jemand ganz besonders clever sein und ist ins Internet-Cafe gegangen, um sich kinderpornographische Bilder anzusehen und vermutlich auf einen Speicherstick zu laden.

Dumm nur, daß er einen Bildschirm verwendet hat, der von außen durchs Fenster einsehbar war. Ein Passant sah wohl genau hin und rief die Polizei.

Nun wird wegen des “Verdachtes des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften” ermittelt.

Quelle