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kinderpornographie die x.

Und wieder neues zum Thema Stopp-Seiten im Internet.

Am Gesetz wird wieder einmal herumgestrickt, nun soll es “wirkungsvoller und verfassungsrechtlich sattelfest” ausgestaltet werden. Aha, also war der Entwurf also bisher nicht sattelfest. Wie immer also, Gesetze werden wie die Bananen gemacht um dann vorm Bundesverfassungsgericht ein rechtlich einwandfrei ausgestaltetes Mäntelchen zu bekommen. Klasse gemacht.

Ein gewisser Kölner SPD-Mann mit Namen Dörmann sagte Ende letzten Monats wohl, daß der Entwurf so nicht zustimmungsfähig sei, seitens der SPD.

Geplant ist ja bisher eine schwarze Liste mit Websites, die, so man sie denn anwählt, nicht gezeigt werden sollen, sondern statt dessen eine sogenannte Stop-Seite. Mit der Möglichkeit der Onlineverfolgung, wer denn da geklickt hat und anschließendem Besuch des BKA (nicht ganz, aber so ähnlich). Und wer auf der Liste landet, entscheidet das BKA (oder wer auch immer). Und zur Kontrolle soll es eine Kontrolle der Kontrolle geben.

Wie also bereits berichtet, kann das ja so nicht ganz richtig sein, denn Links können ja irgendwie bezeichnet werden und schwupps, landet man in den Mühlen der Willkürlichkeit Gerechtigkeit. (Mal abgesehen von den Zensurbedenken).

Außerdem, so Dörmann weiter, wüßte erstens jeder “Kinderponroprofi”, wie er solche Sperren umgehen könne, und zweitens stünde bürokratischer Aufwand deutlich über dem Nutzen und er thematisierte auch das Tür öffnen für weiterreichende Kontrollen im Internet.

Als Konsequenz aus den Bedenken der Experten und Vertretern der Internetnutzer soll ein “Sondergesetz” festlegen, daß alle Maßnahmen nur bei kinderpornographischen Seiten zum Tragen kommen sollen. Außerdem soll der Internetanbieter aufgefordert werden, entsprechend aufgefallene Seiten zu löschen. Somit wäre auch ein Zugriff über ausländische Wege versperrt. Weigere sich der, dann erst soll eine Sperrung aktiv werden. Im Streitfalle kämen dann die Gerichte zu Zug.

Wenn ich das also richtig verstehe, dann war es bisher so gedacht, daß die Kinderpornographie durchaus weiter im Netz bestehen bleiben könnte, nur darf sie keiner mehr ansehen?! Gilt natürlich nur für deutsche Seiten, denn bei ausländischen irgendwo auf den Antillen einsamen Inseln kräht sowieso kein Hahn nach deutschen Gesetzen.

Aha, Dörmann jedenfalls hat erkannt, daß man durch Löschung “viel effektiver” Kinderpornografie verhindern kann. Was er nicht sagt.

Und wenn dann alles so läuft, wie geplant, kann man das Sondergesetz ja entsorgen und frisch weiter.

Quelle/Zitate KSTA vom 30.05.2009

Kinderpornoseiten-Sperre mal wieder

Das Thema läßt die Gemüter offensichtlich nicht kalt.

Eine Anhörung zum Thema Stopp-Schild für Kinderpornographie-Seiten im Internet beim Bundestags-Wirtschaftsausschuß ergab datenschutzrechtliche Bedenken seitens der Experten. Die Rede ist von der Beschneidung von bürgerlichen Grundrechten.

Nun will Ursula von der Leyen, unsere derzeitige Bundesfamilienministerin, ein zusätzliches Kontrollinstrument bei den Sperrlisten aufbauen. Eine Kontrolle der Kontrolle also und es zeigt sich, wie es zu erwarten war, daß da wohl zur Profilierung und als Feigenblatt schnell geschossen wird und dann Stück für Stück zurückgerudert wird.

Bin gespannt, wie das weitergeht.

Jörg Tauss äussert sich zu von der Leyen

Der unter dem Verdacht des illegalen Besitzes von Kinderpornographie stehende SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss hat sich zu Wort gemeldet.

Tauss wirft der Familienministerin vor, sie habe das Thema Kinderpornographie (Stopp-Seiten) zu ihrer “historischen Mission” gemacht und außerdem gehe sie damit “großzügig” um, denn auf Anfragen seinerseits in ihrem Hause hätte es geheißen, es gebe keine konkreten Zahlen zu solchen Fällen.

Quelle: KSTA vom 15.05.2009

Sperrung kinderpornographischer Webseiten

Die Petition, die gegen das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Sperrung von kinderpornographischen Seiten ins Leben gerufen wurde, hat schon mehr als 70.000 Mitzeichner gefunden.

Hier kann man den aktuellen Stand ablesen und ebenfalls unterzeichnen: Klick.

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein sieht den Gesetzentwurf kritisch und spricht von einem “Frontalangriff auf die freie Kommunikation im Internet.”. Im übrigen sieht er das ähnlich wie wir, man wird, nur durch das anklicken eines beliebigen noch unbekannten Links, bereits der Gefahr der Strafverfolgung ausgesetzt.

Zitat, Quelle PCWelt, leider ist die Ausgabe nicht bekannt, da nur eine einzelne Seite ohne Datum vorliegt.

Internetsperren für Kinderpornowebsites

Die Sperren, die zuerst vertraglich und später auch gesetzlich verhindern sollen, daß von deutschen Zugängen Kinderpornografie zufällig angezeigt werden kann, kommen später als geplant.

Die Telekom als einer der Vertragspartner sagt, daß erst entsprechende Software geschrieben werden müsse. Das dauere wohl einige Monate.