Nein, nicht das, was man jetzt denken könnte, sondern:
Es begab sich, daß ein Paketzusteller ein Paket zustellte ( zugegeben, das tun die öfters) an einen sechzehnjährigen Burschen – mit heraushängendem Penis (was wiederum wohl nicht so häufig vorkommen dürfte).
Der Fall landete in Ostfriesland vor Gericht. Der Paketzusteller äußerte sich zu seiner Verteidigung wie folgt:
Sein bestes Stück sei so klein, es könne gar nicht sichtbar aus der Hose hängen. Die Frau bestätigte diese Aussage.
Das Gericht verzichtete dann auf eine Demonstration (der Angeklagte hat wohl schon noch ein anderes Verfahren am Laufen) und stelle das Verfahren ein.
Ja, ja, manchmal ist Größe also doch nicht gut.
Quelle: Finanztest 2/2015