Wer vorhat, sich von seinem Ehemann zu trennen und Unterhalt möchte, der sollte aufpassen, wo er oder sie sich so herumtreibt, in den Weiten des Internets, sonst könnte man leer ausgehen.
So zumindest geschah es einer Frau, die auf der Website poppen.de aktiv war, noch während sie nicht getrennt war von ihrem Mann.
Als sie nun auf Unterhalt klagte, wurde sie deswegen abgewiesen. Der Besuch dieser Seite “sei ein schlimmes Fehlverhalten”. Die Frau argumentierte, daß das eine normale Seite sei, wo man auch “über Autos” diskutieren würde, aber das nahmen ihr die Richter nicht ab.
Oberlandesgericht Oldenburg, AZ 3 WF 209/09
Quelle finanztest 10/2010