Ein Staatsanwalt, der seinen Rechner verkaufte, rechnete wohl nicht damit, daß er noch vom Käufer hören würde, bzw. von der Staatsanwaltschaft.
Der Mann hatte seinen Rechner verkauft und dem Käufer, der wohl neugierig war, fiel kinderpronographisches Material auf der Festplatte auf und erstattete Anzeige. Genauer handelte es sich wohl um Pornos mit minderjährigen Kindern.
Es gab einen Strafbefehl über gut 14.000 Euro, gegen den der Staatsanwalt, mittlerweile in Ruhestand, Einspruch einlegte.
Diesen Monat sollte es deshalb zum Prozess kommen. Aber kurz vorher hat der Staatsanwalt wohl klein beigegeben und den Einspruch zurückgezogen.
Das wiederum könnte nun Auswirkungen auf seine Pension haben.
Immerhin wurde so einem Mädchen die Aussage erspart, zu dem der Staatsanwalt unter falscher Identität Kontakt im Internet aufgenommen hatte.