Diese Frage wird gerade staatsanwaltlich untersucht…
Ein achtzehnjähriger Mann ging zu einer Prostituierten und verlangte “eine Stunde volles Programm” zum Gegenwert von 160 Euro.
Zu seinem Mißvergnügen war die Stunde aber bereits “nach 10 Minuten Handanlegen” vorüber.
Sofort witterte der Mann Betrug und erstatte Anzeige. Und nun ermittelte die Staatsanwaltschaft.
Ob sie dabei Feldversuche durchführt?
Quell/Zitate: Finanztest 8/2017