Michael ist ein recht häufiger Name, was schon mal zum Problem werden kann. Dann nämlich, wenn man ungeschützten Sex hat in einem Hotel – mit einem Michael – und neun Monate später dann das Ergebnis dieses Aufenthaltes ankommt.
Die Frau wollte daraufhin Unterhalt vom Vater und klagte gegen das Hotel, um Namen und Anschrift vom Michael mit unbekanntem Nachnamen (vergessen oder gar nicht erst gefragt?) genannt zu bekommen.
Das Problem war nun aber, daß zu besagter Zeit vier Michaels im Hotel logierten. Das Gericht hat die Klage abgewiesen mit der Begründung, das Hotel sei nicht verpflichtet, “die Adressen der vier auf bloßen Verdacht hin herauszugeben”.
Das nennt man dann wohl: Dumm gelaufen.
(Az. 191 C 521/16, Amtsgericht München)
Quelle/Zitat: Finanztest 6/2017