Tobias Huch, in der Szene wohl bekannt wie ein bunter Hund, hat mit mehreren Verfassungsklagen gegen das Verbot von pornographischen Darstellungen im Internet ohne entsprechende Schutzmaßnahmen angekämpft.
Eine seiner Begründungen war, daß es keinen Beleg gäbe, daß Minderjährigen “einfache Pornographie” schaden würde.
Er zielte mit seinen Klagen gegen zwei Paragraphen im Strafgesetzbuch, die es verbieten, pornographische Darstellungen Minderjährigen zugänglich zu machen.
Das Verfassungsgericht verwies nun in seiner Entscheidung auf eine bereits in 1990 gefallene Entscheidung eben des Bundesverfassungsgerichts, daß im Falle von wissenschaftlich nicht geklärten Theorien der Gesetzgeber selbst einschätzen kann, ob und welche Risiken bestehen. Und sozusagen ein schlechter Schutz ist besser als gar keiner.
Quelle: KSTA 22.10.2009