Nun hat sich der Bundesrat zum geplanten Gesetz über die Blockade von kinderpornografischen Seiten im Internet geäußert.
Bei einer ersten Beratung über den Gesetzentwurf stellte man Bedeinken fest gegenüber der alleinigen Führung der zudem geheimen Liste durch das BKA.
Durch Eingriffe in Grundrechte müsse zum Beispiel ein unabhängiges Gremium mit von der Partie sein. Somit sollte verhindert werden, daß legale Seiten auch einer Sperrung zum Opfer fielen.
KSTA 14.06.2009