Und wieder neues zum Thema Stopp-Seiten im Internet.
Am Gesetz wird wieder einmal herumgestrickt, nun soll es “wirkungsvoller und verfassungsrechtlich sattelfest” ausgestaltet werden. Aha, also war der Entwurf also bisher nicht sattelfest. Wie immer also, Gesetze werden wie die Bananen gemacht um dann vorm Bundesverfassungsgericht ein rechtlich einwandfrei ausgestaltetes Mäntelchen zu bekommen. Klasse gemacht.
Ein gewisser Kölner SPD-Mann mit Namen Dörmann sagte Ende letzten Monats wohl, daß der Entwurf so nicht zustimmungsfähig sei, seitens der SPD.
Geplant ist ja bisher eine schwarze Liste mit Websites, die, so man sie denn anwählt, nicht gezeigt werden sollen, sondern statt dessen eine sogenannte Stop-Seite. Mit der Möglichkeit der Onlineverfolgung, wer denn da geklickt hat und anschließendem Besuch des BKA (nicht ganz, aber so ähnlich). Und wer auf der Liste landet, entscheidet das BKA (oder wer auch immer). Und zur Kontrolle soll es eine Kontrolle der Kontrolle geben.
Wie also bereits berichtet, kann das ja so nicht ganz richtig sein, denn Links können ja irgendwie bezeichnet werden und schwupps, landet man in den Mühlen der Willkürlichkeit Gerechtigkeit. (Mal abgesehen von den Zensurbedenken).
Außerdem, so Dörmann weiter, wüßte erstens jeder “Kinderponroprofi”, wie er solche Sperren umgehen könne, und zweitens stünde bürokratischer Aufwand deutlich über dem Nutzen und er thematisierte auch das Tür öffnen für weiterreichende Kontrollen im Internet.
Als Konsequenz aus den Bedenken der Experten und Vertretern der Internetnutzer soll ein “Sondergesetz” festlegen, daß alle Maßnahmen nur bei kinderpornographischen Seiten zum Tragen kommen sollen. Außerdem soll der Internetanbieter aufgefordert werden, entsprechend aufgefallene Seiten zu löschen. Somit wäre auch ein Zugriff über ausländische Wege versperrt. Weigere sich der, dann erst soll eine Sperrung aktiv werden. Im Streitfalle kämen dann die Gerichte zu Zug.
Wenn ich das also richtig verstehe, dann war es bisher so gedacht, daß die Kinderpornographie durchaus weiter im Netz bestehen bleiben könnte, nur darf sie keiner mehr ansehen?! Gilt natürlich nur für deutsche Seiten, denn bei ausländischen irgendwo auf den Antillen einsamen Inseln kräht sowieso kein Hahn nach deutschen Gesetzen.
Aha, Dörmann jedenfalls hat erkannt, daß man durch Löschung “viel effektiver” Kinderpornografie verhindern kann. Was er nicht sagt.
Und wenn dann alles so läuft, wie geplant, kann man das Sondergesetz ja entsorgen und frisch weiter.
Quelle/Zitate KSTA vom 30.05.2009